Samstag, 16. Mai 2009
Erkämpfter Klassenkompromiss
cut, 01:20h
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"Der Bundestag hat heute (Anm. d. Red.: Das war gestern) das 60-jährige Bestehen des Grundgesetzes als Erfolgsgeschichte gewürdigt ... Abgeordnete loben fraktionsübergreifend die Verfassung ..."
So war es zu hören. So kann man es lesen. Oder zumindest so ähnlich. Und dem kann ich mich anschließen. Fast. Man weiß ja, wie es zumeist gemeint war. Ganz anschließen kann ich mich dagegen der Auffassung von Wolfgang Abendroth.
Für Abendroth werden in der Auseinandersetzung um die Verfassung, so wie damals in der Bundesrepublik, die aktuellen Kräfteverhältnisse zwischen den Klassen festgeschrieben. Zudem dient das festgelegt Recht später dann der Steuerung von Machtverhältnissen, soziale Verhältnisse werden dadurch reguliert. An dieser Stelle interpretiert Abendroth das Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (er leitet es aus verschiedenen Artikeln ab) als Versuch, einen Klassenkompromiss zwischen widerstreitenden Kräften zu schließen. Sozialstaat im umfassenden Sinne einer zu entwickelnden Wirtschaftsdemokratie. Der Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 (u.a.) wird von ihm hier in die Wirtschaft übertragen.
Dieses Sozialstaatsprinzip ist für ihn nun aber so umfassend, dass es auch den legalen Übergang zu einer sozialistischen Gesellschaftsordnung ermöglicht, wenn die Mehrheit es will (für Abendroth ist die Beschränkung der Kapitalmacht bis zu ihrer Beseitigung sogar Verfassungsauftrag).
Sollte das so sein, kann man mit dem GG also ganz gut leben. Auch wenn es mit der heutigen Realität natürlich nichts zu tun hat. Wir könnten aber. Wenn wir wollten. Und vielleicht müssen wir ja sogar.
(Quellenangaben gibt es auf Wunsch auch. Hatte jetzt aber keine Lust dazu. Muss man mir also alles einfach so glauben. Oder zeigen, dass es Unfug ist.)
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